Anfragen bitte über "Kontaktformular"
Bitte geben Sie uns für Ihre Anfrage 24h Zeit für die bearbeitung
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Alle Zimmer sind ausgestattet mit Bad (Dusche, WC), Kabel-TV, Rauchmelder und Kostenfreiem WLAN. Alle Zimmer sind "Nicht Raucher" Zimmer!
Preis inkl. Frühstück (13,50 € p.P. am Tag)
MwSt.: 7% (Übernachtung) und 19 % (Frühstück)
Allergiker bitten wir vorab um mitteilung!
Für Veganer ist unser Haus leider nicht geeignet!
Einzelzimmer | ab 73,00 € | bis 78,00 € |
Doppelzimmer zur | ab 83,00 € | bis 88,00 € |
Doppelzimmer | ab 95,50 € | bis 99,50 € |
Kinder Preis ja nach Alter | auf Anfrage und Verfügbarkeit | |
Tourismusabgabe | 2,80 € | (2025 Meldepflicht bleibt bestehen) |
Hund am Tag | 10,00 € | (keine Hunde beim |
Anreise/Abreise
CHECK-in: ab 16 Uhr bis 20 Uhr
Sie möchten ein CHECK in vor 16 Uhr?
Kein Problem bei vorheriger absprache können wir ab 14 Uhr ein "selbst CHECK in" für Sie einrichten.
Montag & Donnerstag Ruhetag hier steht Ihnen ab 14 Uhr ein "selbst CHECK in" zur Verfügung
Bei Anreise am Sonntag ab 15 Uhr
CHECK-out: ab Frühstück bis 11 Uhr
Frühstückszeiten
Dienstag bis Freitag ab 7 Uhr bis 9.30 Uhr (ende)
Samstag/Sonntag und Feiertagen
ab 8 Uhr bis 10 Uhr (ende)
Montag: von Juni bis einschließlich September
ab 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr (ende)
von Oktober bis einschließlich Mai
kein Frühstück - Montag Ruhetag -
ausgenommen an Feiertage und bei Gruppen
Neujahr beginn 9 Uhr bis 11 Uhr (ende)
(Keine Hunde beim Frühstück gestattet)
Halten und Parken
Zur Be- und Entladung haben Sie die Möglichkeit kurz vor dem Haus zu halten oder mit Parkschein zu Parken. (max. dauer 2 Stunden) oder Sie nutzen die Marktplatz Tiefgarage.
Parkplätze & Garage
Hotel eigene Parkplätze sind je nach Verfügbarkeit Kostenfrei
*(keine Resevierung möglich)
Garage nur für Radfahrer je nach Verfügbarkeit Kostenfrei
und bitte um vorherige Mitteilung
(sonst keine Verfügbarkeit garntiert)
Änderung der Meldepflicht 2025
Durch das Kommunalabgabengesetzt und die Abgabenordnung der Kurtaxensatzung für die Stadt Freudenstadt bleibt die Meldpflicht auch 2025 für alle
Gäste (deutsche & ausländische Staatsangehörige) bestehen.
Tourimusabgabe/Kurtaxe
Gilt nicht für Geschäftsreisende| Berufstätige Personen die in der Stadt arbeiten | sich Aufhalten. Mit "Stadt" sind hier wohl Kernstadt, als auch Stadtteile von Freudenstadt gemeint. Diese art "Freistellung" von der Tourismusabgabe | Kurtaxe für Geschäftsreisende | Tagungsteilnehmer bezieht sich nicht auf den Landkreis und auch nicht auf geschäftlich Durcheisende Personen sondern nur auf die Stadt Freudenstadt als Tätigkeitsort. Das heißt diese Personen sind "Kurtaxepflichtig"