Preis inkl. Frühstück (13,50 € p.P. am Tag)
MwSt.: 7% (Übernachtung) und 19 % (Frühstück)
Zahlung: vor Ort | per EC-Karte | Mastercard oder Visacard | keine Kostenübernahme
Allergiker bitten wir vorab um mitteilung!
Für Veganer ist unser Haus leider nicht geeignet!
Einzelzimmer | ab 73,00 € | bis 78,00 € |
Doppelzimmer zur | ab 83,00 € | bis 88,00 € |
Doppelzimmer | ab 95,50 € | bis 99,50 € |
Kinder Preis ja nach Alter | auf Anfrage und Verfügbarkeit | |
Tourismusabgabe | 2,80 € | (2025 Meldepflicht bleibt bestehen) |
Hund am Tag | 10,00 € | (Wir bitten Sie, Ihren Hund nicht mit zum |
Anreise/Abreise
CHECK-in:
die Zimmer stehen Ihnen ab 16 Uhr zur Verfügung.
Check in ist bis 20.30 Uhr möglich
Sis sind früher dran und möchten früher einchecken?
Über ein "selbst CHECK in" ist es ab 14 Uhr möglich.
Bitte geben Sie es bei Ihrer Anfrage/Buchung mit an.
Montag & Donnerstag steht Ihnen ab 14 Uhr ein
"selbst CHECK in" zur Verfügung
CHECK-out: ab Frühstück bis 11 Uhr
Frühstückszeiten
*Montag: von Oktober bis Juni kein Frühstück
ab Juni bis einschließlich September
ab 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr (ende)
Dienstag bis Freitag ab 7 Uhr bis 9.30 Uhr (ende)
Samstag/Sonntag und Feiertagen
ab 8 Uhr bis 10 Uhr (ende)
*ausgenommen Feiertage und Gruppen ab 8 Personen
Neujahr beginn 9 Uhr bis 11 Uhr (ende)
Halten und Parken
Zur Be- und Entladung haben Sie die Möglichkeit kurz vor dem Haus zu halten oder mit Parkschein zu Parken. (max. dauer 2 Stunden) oder Sie nutzen die Marktplatz Tiefgarage.
Parkplätze & Garage
Hotel eigene Parkplätze sind je nach Verfügbarkeit Kostenfrei
*(keine Resevierung möglich)
Garage nur für Radfahrer je nach Verfügbarkeit Kostenfrei
und bitte um vorherige Mitteilung
(sonst keine Verfügbarkeit garntiert)
*Tourimusabgabe/Kurtaxe
Gilt nicht für Geschäftsreisende| Berufstätige Personen die in der Stadt arbeiten | sich Aufhalten. Mit "Stadt" sind hier wohl Kernstadt, als auch Stadtteile von Freudenstadt gemeint. Diese art "Freistellung" von der Tourismusabgabe | Kurtaxe für Geschäftsreisende | Tagungsteilnehmer bezieht sich nicht auf den Landkreis und auch nicht auf geschäftlich Durcheisende Personen sondern nur auf die Stadt Freudenstadt als Tätigkeitsort.
Das heißt diese Personen sind "Kurtaxepflichtig"
*Durch das Kommunalabgabengesetzt und die Abgabenordnung der Kurtaxensatzung für die Stadt Freudenstadt bleibt die Meldpflicht auch 2025 für alle Gäste
(deutsche & ausländische Staatsangehörige) bestehen.